Energiesystem - Erweiterter Status

Wenn ein Rücklauftemperatursensor im Energiesystem verwendet wird, kann das System die Temperatur des in das Energiesystem zurücklaufenden Wassers messen. Auf Basis der Temperatur dieses Wassers kann es den Wert % an Energiesystem zurückgelieferte Wärme berechnen. Dieser Wert dient zur Berechnung, welcher Anteil der erzeugten Wärme ungebraucht zum Energiesystem zurückläuft.


An Energiesystem zurückgelieferte Wärmekapazität ist die Wärmemenge (in Kilowatt), die an das Energiesystem zurückgeführt wird. Die an das Energiesystem zurückgelieferte Wärmemenge wird berechnet durch Multiplikation der vom Gewächshaus gewünschten Wärmekapazität mit dem Prozentsatz der an das Energiesystem zurückgelieferten Wärme.

Die Einstellung interne Wärmekapazität dient zum Ausgleichen des Energiesystems. Wenn wir zu viel oder zu wenig Wärme berechnen, stellt die Einstellung interne Wärmekapazität das Heizungssystem so ein, dass im Heizungssystem ein Gleichgewicht geschaffen wird.

Die Einstellung interne Wärmekapazität wird mittels eines PID-Reglers berechnet durch den Vergleich der gemessenen Rohrtemperatur, die in die Anbauabteilungen strömt, mit der berechneten Energiespeisetemperatur. Die Einstellungen für die PID-Regler befinden sich im Konfigurationsbildschirm des Energiesystems und die Ergebnisse der PID-Berechnungen werden hier angezeigt. Ist die Speiserohrtemperatur zu den Anbauabteilungen zu niedrig, hebt das System die interne Wärmekapazität an. Ist die Speiserohrtemperatur zu den Anbauabteilungen zu hoch, senkt das System die interne Wärmekapazität ab.

Der Prozesscomputer berechnet anhand der vom Gewächshaus angeforderten Wärmekapazität, der in das Energiesystem zurückgeführten Wärmekapazität und der Menge der latenten Wärme im Energiesystem eine Netzwärmekapazitätsanforderung.

Die eigentliche Formel lautet wie folgt:

Netzwärmekapazitätsanforderung 

vom Gewächshaus angeforderte Wärmekapazität 

Einstellung interne Wärmekapazität 

in das Energiesystem zurückgelieferte Wärmekapazität 

(wie viel Wärmeproduktion wir vom Energiesystem anfordern) 

(wie viel Wärme die Anbauabteilungen anfordern) 

(Anpassung zum Ausgleichen des Energiesystems) 

(wie viel nicht benutzte Wärme in den Energieraum zurückfließt) 

Der Prozess-Computer verwendet die berechnete Rücklauftemperatur zur Ermittlung, ob die Warmwassermenge, die in die Abteilungen fließt, begrenzt werden muss. Durch die Begrenzung der in die Abteilungen fließenden Warmwassermenge können wir sicherstellen, dass die Temperatur des in die Kessel zurücklaufenden Wassers nicht zu weit sinkt. Dies wird als Kesselschock bzw. Kesselschutz bezeichnet.

Kommt es zu einem Kesselschock, d. h. der Kesselschutz wird aktiv, können Sie die Wärmemenge, welche die Abteilungen erhalten können, begrenzen. Anhand des Wertes Höchst-% von zulässiger Abteilungswärmekapazität lässt sich ersehen, in welchem Maße die Wärme begrenzt wird. Liegt dieser Wert bei 100 %, können die Abteilungen sämtliche Wärme vom Energiesystem verwenden. Liegt dieser Wert unter 100 %, werden die Abteilungen begrenzt. Die Begrenzung der Abteilungen beruht auf der Wärmekapazität. Fordert eine Abteilung beispielsweise 25 Kilowatt an und die höchstzulässige Wärmekapazität beträgt 80 %, werden der Abteilung nur 20 Kilowatt Wärme zugestanden. Die Zone berechnet eine niedrigere Wassertemperatur auf Grundlage des geringeren Wärmebedarfs und der Mischventilstatus ändert sich zu „Kapazitätsbegrenzung“, um anzuzeigen, dass die Wärme aufgrund von Kesselschutz reduziert wird.